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EnEV (Energieeinsparverordnung)

Kontrollierte Wohnraumlüftung

Zentrale Staubsaugeranlagen

Das Bad ohne Hindernis – Barrierefreies Bad

Fachunternehmererklärung

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV)

Die EnEV gilt seit dem 1.Februar 2002. Wichtige Bestimmungen:

Anforderungen beim Neubau:

Anforderungen für bestehende Gebäude

Checkliste für Bauherren und Modernisierer

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Kontrollierte Wohnraumlüftung


Besonders bei Niedrigenergiehäusern sind Lüftungs-Anlagen beliebt geworden. Bei Passivhäusern geht es ohnehin nicht ohne. Die verbrauchte Luft wird über einen Wärmetauscher geleitet, die Wärme wird an die frische Zuluft übertragen. Normalerweise können die Fenster natürlich geöffnet werden, die Fensterlüftung ist insbesondere außerhalb der Heizperiode empfehlenswert, da der Strom für den Ventilator eingespart werden kann.

Die Vorteile:

Warum Lüftung?

Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2002 erhebt Lüftungs-Systeme mit Wärmerückgewinnung quasi zum Standard im Wohnungsbau!

Um Energie zu sparen, ist im heutigen Wohnungsbau eine extrem luftdichte Bauweise vorgeschrieben. Der Luftaustausch über Fensterritzen, Baufugen und andere Undichtigkeiten findet nicht mehr statt und die gängige Stoßlüftung über's Fensteröffnen verbietet sich in der kalten Jahreszeit aus energetischen Gründen.

Da Frischluftzufuhr aus naheliegenden Gründen dennoch zwingend notwendig ist, bieten kontrollierte Wohnraumlüftungs-Systeme mit Wärmerückgewinnung die ideale Lösung. Sie tauschen die verbrauchte Raumluft kontinuierlich gegen Frischluft aus. Dabei wird die Wärme der Abluft auf die Zuluft übertragen.

Die bewährte Technik vermeidet Zuglufterscheinungen und störende Ventilationsgeräusche.

Zahlreiche Gründe sprechen für die Installation eines Wohnraumlüftungssystem mit Wärmerückgewinnung:

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Zentrale Staubsaugeranlage

Ist der Handstaubsauger ein Gesundheitsrisiko?

Der kleine Staubsaugerbeutel ist nur halb voll, alles was auf den Boden lebte und nicht wieder ausgeblasen wurde, lebt nun mit reichlich gedecktem Tisch in einer geschützten Umgebung - für rasante Population ist gesorgt…

Eine Milbe und ihr Nachwuchs!

Hausstaubmilben leben sich in millionenfacher Ausführung im Beutel Ihres Handstaubsaugers. Sie ernähren sich vom Staub im Saugbeutel und hinterlassen dort auch ihre Exkremente, die Überträger von Viren und Krankheiten sein können... lesen Sie weiter, um zu sehen was mit all diesem Getier und den Ausscheidungen passiert, wenn Sie Ihren Staubsauger einschalten!

Was passiert, wenn der Handstaubsauger eingeschaltet wird?

Millionen Pilzsporen, Bakterien, Viren und eine Unmenge Milbenkot wird wie durch eine Explosion von der plötzlich einströmenden Luft durch die Poren der Filtertüte in die Raumluft geblasen und schweben so stundenlang in der Luft und werden eingeatmet. Für den Allergiker eine starke Belastung, für den Asthmatiker lebensbedrohlich.
Die Bakterien fliegen durch die Poren des Papiersacks wie die Stubenfliegen durch einen Lattenzaun.

Was ist bei einer zentralen Staubsaugeranlage anders?

Die eingesaugte Luft wird bei einer zentralen Staubsauganlage nicht in den Raum zurück geblasen, es gibt also keine Feinstaubrückführung, es werden somit auch keine Pollen, Vieren, Pilzsporen, Bakterien und die für die Hausstauballergiker so schädlichen Exkremente der Hausstaubmilbe in den Raum zurück geblasen. Die Raumluft wird dadurch wesentlich verbessert und es entsteht ein gesundes Wohnklima. Ja sogar das lästige Staubwischen ist nicht mehr so oft notwendig, und das Schleppen des schweren Staubsaugers gehört auch der Vergangenheit an, denn der flexible Saugschlauch ist leicht und man kann mit ihm nicht nur den Boden, sondern auch problemlos alle Fensterbänke, Türsimse, Möbel und Schränke absaugen.
Der Schmutzbehälter wird 2-3 mal jährlich entleert. Durch die hohe Saugleistung saugen Sie intensiver und reinigen dadurch mehr Fläche gründlicher und das in kürzerer Zeit.

Wie funktioniert eine zentrale Staubsaugeranlage?

Wie funktioniert eine zentrale Staubsaugeranlage?Der leise und leistungsstarke Zentralstaubsauger befindet sich in einem Nebenraum oder im Keller und ist mit einem in der Wand verlegtem Rohrsystem verbunden, weshalb Sie keine Lärm- und Geruchsbelästigung befürchten müssen. Im Haus befinden sich mehrere Saugdosen die an dieses Rohrsystem angeschlossen sind.
Ein leichter und flexibler Schlauch wird in die Saugdose eingesteckt und das Gerät wird automatisch eingeschaltet. Der kräftige Luftstrom saugt den Schmutz auf und transportiert ihn mit einer Geschwindigkeit von bis zu 85 km/h in den Staubsauger, dort wird die verschmutzte Luft über ein Filtersystem gründlich gereinigt und anschließend ins Freie geblasen.

Welches Zubehör gibt es?

Düsen, Bürsten und mehr... ein großes Sortiment an Düsen und Bürsten sorgt für eine leichte Handhabung und gründliches Saugen. Mit dem umfangreichen Bürsten und Düsen ist die Reinigung Ihrer Teppiche und Böden mühelos und schnell erledigt. Schläuche sind in verschiedenen Längen und Ausführungen lieferbar, sogar das Ein- und Ausschalten während des Saugens ist mit einem Schalter am Griffstück möglich.

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Bad ohne Hindernis – Barrierefreies Bad

Gehen Sie wieder mit Vergnügenins Bad!

Bei uns bekommen Sie dieBeratung über barrierefreie Badezimmer und Einbau-Kompetenz aus einer Hand. Sie werden staunen, welche Möglichkeiten es gibt, Ihr Badezimmer schnell und günstig umzurüsten. Dazu beraten wir Sie über Zuschüsse nach Sozialgesetzbuch XI. Die bedarfsgerechte Lösung für Ihre Wohnung – vom krankenkassenzertifizierten Installationsbetrieb.

Vorteile im Überblick

Zertifiziert von Ihrer KrankenkasseZertifiziert von Ihrer Krankenkasse

Wir sind von den Krankenkassen Berlin und Brandenburg und von der Sanitär-Heizung-Klima-Innung geprüft und beauftragt, fachgerechte Installationen zur Wohnfeldverbesserung durchzuführen.

Bedarfsgerechte Lösungen

Im WC-Bereich möchte man auf fremde Hilfe verzichten können. Wir sorgen mit einem vielfältigen Angebot für mehr Selbstständigkeit und eine geschützte Intimsphäre. Angenehm und unverzichtbar!
Kommen Sie mit uns in Kontakt und wir sprechen mit Ihnen Ihren ganz persönlichen Bedarf ab. Dabei beachten wir die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen und kombinieren diese mit Ihren Bedürfnissen. Nutzen Sie die Antwortkarte und schildern kurz Ihre momentane Situation.

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Fachunternehmerverträge

Brandenburger Handwerksverbände erringen einen Sieg gegen Schwarzarbeit: Bauherren müssen bei haustechnischen Anlagen eine Fachunternehmererklärung nachweisen

Dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima (SHK) Land Brandenburg und dem Landesinnungsverband (LIV) des Schornsteinfegerhandwerks Brandenburg ist es erstmalig gelungen, eine Fachunternehmererklärung in das Bauordnungsrecht des Landes Brandenburg einzuführen.

Auf der gemeinsamen Pressekonferenz am 18.2.04 auf der Bautec in Berlin verdeutlichte Wilfried Frohberg, Landesinnungsmeister des Fachverband SHK Land Brandenburg, dass durch diese Vereinbarung die Schwarzarbeit im Bereich der Errichtung von haustechnischen Anlagen wesentlich erschwert und damit die Qualität der eingebauten Anlagen sichergestellt wird.

Karl-Heinz Kühn, Technischer Landesinnungswart des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Brandenburg, zeigte anhand von drastischen Bildern, wie groß die Gefahren durch fehlerhafte Installationen sind. In den letzten Jahren gab es in Brandenburg zahlreiche Todesopfer durch Brände bzw. Rauchvergiftungen zu beklagen. Vielen Verbrauchern sind die Risiken des „Pfusches“ an der Hausinstallation nicht bewusst und sie setzen sich täglich grossen Gefahren aus.

Brandgefahr durch SelbsteinbauAls Beispiele zeigte Herr Kühn Fotos von Bränden, die durch fehlerhaft eingebaute Lüftungen und Dunstabzüge in Küchen von Privathaushalten und in der Gastronomie entfacht wurden, explodierte Schornsteine oder „selbstgebastelte“ Ölheizungen in Kellern.

Dieses Gefahrenpotenzial wird durch die neue Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 1. September 2003 gesenkt: Zu § 36 Absatz 6 der BbgBO gibt es nun die folgende Anmerkung: „Dem Bezirksschornsteinfegermeister gegenüber ist durch den Bauherrn nachzuweisen, dass die Anlagen den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 entsprechen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Übereinstimmungsnachweise und durch Erklärung des Fachunternehmers.“

Für die Fachunternehmen haben beide Verbände ein Antragsformular „Fachunternehmer-erklärung zur Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002“ über die Technische Gebäude-ausrüstung und ein Antragsformular „Fachunternehmererklärung zur qualitätsgerechten Ausführung von Lüftungsanlagen“ entwickelt.

Diese Formulare sind Bestandteil der zwischen beiden Verbänden im November 2003 abgeschlossenen Verbändevereinbarung und können über den Fachverband SHK Land Brandenburg bezogen werden.

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